Autobahn mit Brücke im Hintergrund

Eichenzell-A66

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst Teile mehrerer Gemarkungen südlich von Eichenzell.

Lesedauer:4 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 321 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 321 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 76
Anzahl der Flurstücke 285
Beteiligte Gemeinde/Stadt Eichenzell
Beteiligte Gemarkungen Eichenzell, Kerzell, Löschenrod und Welkers

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • den durch das Bauvorhaben entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen,
  • Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu vermeiden, bzw. zu beseitigen,
  • agrarstrukturelle Verbesserungsmaßnahmen im Verfahren durchzuführen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 1998/1999
Anordnungsbeschluss 19.05.1999
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 25.08.1999
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan entfällt
Feststellung der Wertermittlung 05.09.2014
Abfindungswunschtermin 2014/2015
Abfindungsvereinbarung 2015
Allgemeiner Besitzübergang 01.07.2015
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 08.08.2018
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01.11.2018
Berichtigung der öffentlichen Bücher November 2018
Schlussfeststellung 06.12.2022

Schlagworte zum Thema