Zwei Männer mit Messinstrument vor einem Feld, im Hintergrund sind Häuser

Diemelstadt-Rhoden - B 252 -

Landkreis Waldeck-Frankenberg

Lesedauer:3 Minuten

Verfahrensgebiet

Diemelstadt grenzt im Norden und Osten an die Stadt Warburg (Kreis Höxter in Nordrhein-Westfalen), im Südosten an die Stadt Volkmarsen, im Süden an die Stadt Bad Arolsen (beide im Landkreis Waldeck-Frankenberg), sowie im Westen an die Stadt Marsberg (Hochsauerlandkreis in Nordrhein-Westfalen).

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße 1.350 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 400
Anzahl der Flurstücke ca. 2.026
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Diemelstadt
Beteiligte Gemarkungen Rhoden

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 2.160.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Diemelstadt und der betroffenen Jagdgenossenschaft übernommen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,
  • darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen. Insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und –formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 20.11.2000
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 23.03.2001
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 13.06.2015
Feststellung der Wertermittlung 28.07.2010
Abfindungswunschtermin 03 - 05/2011
Abfindungsvereinbarung 05/2012 - 05/2013
Allgemeiner Besitzübergang 11.06.2013
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 29.03.2023
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung  

Downloads

Verfahrensleitung

Karl-Hermann Frese
Telefon+49 (611) 535-4418
E-Mail: karl-hermann.frese@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:              
Teilnehmergemeinschaft Diemelstadt-Rhoden
Amt für Bodenmanagement Korbach
Medebacher Landstraße 27
34497 Korbach

Herr Ludwig Sinemus
Warburger Weg 9
34474 Diemelstadt
Tel.: 05694/574

Schlagworte zum Thema