Feldweg mit jungen Bäumen am linken Rand

Hungen - B 457

Hungen ist eine Stadt im Landkreis Gießen in Mittelhessen.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte zum Verfahren.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG und § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 486 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 212
Anzahl der Flurstücke alt: ca 730, neu: 465
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Hungen und Stadt Lich
Beteiligte Gemarkungen Hungen, H.-Inheiden, H.-Bellersheim, H.-Hof Graß, L.-Bettenhausen

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger ersetzen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 62 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Stadt Hungen übernommen.

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 869.400 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt, 
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen - insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und -formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse 

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 18.11.2003
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 24.05.2004
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 09.12.2011
Feststellung der Wertermittlung 10.03.2015
Abfindungswunschtermin Okt. 2014
Abfindungsvereinbarung Aug. 2015
Allgemeiner Besitzübergang 30.09.2015
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 20.11.2019
Eintritt des neuen Rechtszustandes 15.03.2022
Berichtigung der öffentlichen Bücher ab Mai 2022
Schlussfeststellung

Downloads

Verfahrensleitung

Jürgen Sauer
Telefon: +49(611)535-3261
E-Mail: juergen.sauer@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Christoph Parsch
Telefon: +49(611)535-3212
E-Mail: christoph.parsch@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Hungen - B 457
c/o Amt für Bodenmanagement Marburg
Robert-Koch-Str. 17

35037 Marburg

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