Schwalmstadt Wiera A49 (UF 1873)
660_Schwalmstadt-Wiera.jpg

Verfahrensgebiet
Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".
Der Ort liegt etwa 3 km südwestlich von Treysa am gleichnamigen Schwalm-Nebenfluss Wiera. Durch Wiera führt die Bundesstraße 454 zwischen Treysa und Neustadt, von der die Straßen nach Momberg und Mengsberg abzweigen.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 808 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 300 |
Anzahl der Flurstücke | |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Schwalmstadt, Gemeinde Willingshausen |
Beteiligte Gemarkungen | Wiera, Wasenberg |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden. Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über die nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Sind dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Einleitende Informationen | x |
Flurbereinigungsbeschluss | 22.12.2009 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 24.08.2010 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | |
Feststellung der Wertermittlung | |
Abfindungswunschtermin | |
Abfindungsvereinbarung | |
Allgemeiner Besitzübergang | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | |
Schlussfeststellung |
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Schwalmstadt A 49 - Wiera
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)
Telefon: +49(56 81) 77 04 – 0
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Verfahrensleitung:
Gerd Braun
Telefon: +49(56 81) 77 04 - 22 54
E-Mail: gerd.braun@hvbg.hessen.de
Sachbearbeitung:
Friedrich Sperlich
Telefon: +49(56 81) 77 04 - 22 22
E-Mail: friedrich.sperlich@hvbg.hessen.de
Weitere Informationen
Die A49 soll unter Beachtung der regionalen Strukturen eine Verbindung zwischen den Oberzentren Kassel und Gießen sicherstellen. Damit werden Kapazitätsengpässe auf der A7 und A5 abgebaut und somit Unfallgefahren reduziert. Das nachgeordnete Netz, insbesondere die Ortsdurchfahrten, wird vom überregionalen Verkehr deutlich entlastet. Ausgehend vom heutigen Bauende bei Neuental-Bischhausen führt sie durch die Landkreise Schwalm-Eder, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg nach Gemünden-Felda. Dort schließt sie an die bestehende A5 an. Die geplante rund 43 Kilometer lange Verbindung ist in drei Abschnitte bzw. Verkehrskosteneinheiten (VKE) aufgeteilt.