Brücke über kleinen Fluss

Biblis-Weschnitzdeiche

Biblis ist eine Gemeinde im Kreis Bergstraße im Süden Hessens.

Lesedauer:3 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 54 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 800 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 900
Anzahl der Flurstücke ca. 1000
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Biblis, Stadt Lampertheim
Beteiligte Gemarkungen Nordheim, Wattenheim, Biblis, Hofheim

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren voraussichtlich mit einem allgemeinen Zuschuss von 63 % an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wurde mit folgenden Zielen eingeleitet:

  • Die für die Unternehmen benötigten Flächen sollen bereit gestellt werden.
  • Der entstehende Landverlust soll in dem Flurbereinigungsverfahren auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern verteilt werden, um damit eine existenzielle Gefährdung der von der Baumaßnahme unmittelbar betroffenen Betriebe zu vermeiden.
  • Neben den unternehmensbedingten Zielen sollen im erforderlichen Umfang auch Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Förderung der kommunalen Entwicklung und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen durchgeführt werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 15.08.2011
Anordnungsbeschluss 11.10.2011
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 05.12.2011
1. Änderungsbeschluss 27.02.2014
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Niels Kropp
Telefon: +49(611)535-8224
E-Mail: niels.kropp@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Christina Becker
Telefon: +49(611)535-8233
E-Mail: christina.becker@hvbg.hessen.de

Weitere Informationen zum Verfahren

Das Regierungspräsidium Darmstadt – Staatlicher Wasserbau – hat bei dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation – Obere Flurbereinigungsbehörde – die Einleitung einer Unternehmensflurbereinigung für die Sanierung der Rhein-Winterdeiche an der Weschnitz und zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen beantragt.

Durch das Unternehmen werden mit der Sanierung der Rhein-Winterdeiche in den Gemarkungen Biblis, Nordheim, Wattenheim und Hofheim und zur Durchführung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen.

Für die Durchführung des festgestellten Planes „Sanierung der Rhein-Winterdeiche an der Weschnitz“ ist gem. Planfeststellungsbeschluss vom 12. September 2011 die Enteignung zulässig.

Um ein Enteignungsverfahren zu vermeiden, kann die für solche Zwecke die besonders geeignete Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG durchgeführt werden. Dem Verfassungsgebot des geringst möglichen Eingriffes bei Enteignungen wird gerade die Unternehmensflurbereinigung gerecht, die für die Betroffenen das mildere, verhältnismäßigere Mittel darstellt.

Der entstehende Landverlust wird durch das Flurbereinigungsverfahren auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt. Damit werden wirtschaftliche Nachteile für einzelne Betroffene verringert.

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurden am 15. März 2011 die Planungen der Öffentlichkeit vorgestellt sowie erste Informationen zum geplanten Flurbereinigungsverfahren gegeben.

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:

Teilnehmergemeinschaft  Biblis - Weschnitzdeiche
c/o Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim

Telefon +49(611)535-8100
E-Mail info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Dirk Müller

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