Landstraße zwischen zwei grünen Böschungen

Wetter-B 252

Wetter ist eine Kleinstadt im Landkreis Marburg-Biedenkopf in Hessen. Die eher ungebräuchliche Bezeichnung Wetter (Hessen-Nassau) stammt aus der Zeit der Zugehörigkeit zur gleichnamigen preußischen Provinz und wurde im Wesentlichen nur von der Eisenbahn und der Post in den Stempeln benutzt.

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Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 1.314 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 700
Anzahl der Flurstücke ca. 2.744
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Wetter (Hessen)
Beteiligte Gemarkungen Amönau, Niederwetter, Todenhausen, Wetter

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger ersetzen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Ziel und Zweck des Flurbereinigungsverfahrens ist die Flächenbereitstellung für den Neubau der Bundesstraße B 252 einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Trasse der geplanten B 252 verläuft auf einer Länge von ca. 5,5 km im Stadtgebiet Wetter und zerschneidet das vorhandene Wege- und Gewässernetz sowie die landwirtschaftlichen Grundstücke erheblich.

Durch das Flurbereinigungsverfahren sollen diese Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch die Baumaßnahme entstehen, möglichst vermieden bzw. minimiert werden.

Darüber hinaus sollen Landnutzungskonflikte aufgelöst und Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung ermöglicht werden. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung, insbesondere zur gewässerökologischen Verbesserung und zur Biotopverbundplanung angestrebt.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 02.08.2013
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 19.01.2016
Flächenbereitsstellung für den Unternehmensträger ab 2014
Wertermittlungseinleitungstermin 29.03.2023
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan in Bearbeitung
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Steffen Breitbarth
Telefon +49(611)535-3240
E-Mail: steffen.breitbarth@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Sandy Weißhampel
Telefon: +49(611)535-3227
E-Mail: sandy.weisshampel@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Wetter - B 252
c/o Amt für Bodenmanagement Marburg
Robert-Koch-Str. 17

35041 Marburg

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