Hügelige Landschaft mit Feldern, Wiesen und Wäldern

Sontra-Mitte A44

Sontra ist eine Kleinstadt im Werra-Meißner-Kreis im nordöstlichen Teil von Hessen.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 2073 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse 261
Anzahl der Flurstücke 1703
Beteiligte Gemeinde/Stadt Sontra, Nentershausen
Beteiligte Gemarkungen Sontra, Mitterode, Weißenborn, Weißenhasel, Lindenau, Breitau, Nentershausen, Ulfen, Blankenbach, Wölferode

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden. Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

In der Flurbereinigung sollen vorrangig der im Zusammenhang mit dem Neubau der A 44 Kassel - Herleshausen, VKE C 03/1 (alt 50) entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümer verteilt und die durch die Baumaßnahme verursachten landeskulturellen Nachteile beseitigt werden.

Bei der Beseitigung landeskultureller Nachteile handelt es sich insbesondere um die Behebung von Durchschneidungsschäden, Schaffung von wirtschaftlichen Grundstücksformen, Anlage eines funktionsgerechten landwirtschaftlichen Wege- und naturnahen Grabennetzes sowie die Durchführung landschaftsgestaltender Maßnahmen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 19.05.2015
Flurbereinigungsbeschluss 30.06.2015
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 01.09.2015
Vorläufige Anordnung nach §36 FlurbG 18.09.2015
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Sachbearbeitung

Christian Reeg
Telefon: +49(611)535-2513
E-Mail: christian.reeg@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Sontra-Mitte A44
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Goldbachstraße 12a

37269 Eschwege

Telefon: +49(611)535-2510
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Michael Stein

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