Kartenausschnitt

Homberg (Ohm) A 49

Das Flurbereinigungsverfahren begleitet den Weiterbau der BAB A49 im Bauabschnitt von Stadtallendorf bis zur BAB A5 bei Gemünden/Felda. Es beinhaltet Flächen aus den Städten und Gemeinden Amöneburg, Gemünden (Felda), Homberg, Kirtorf und Stadtallendorf.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 2533 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 2533 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 640 Ordnungsnummern
Anzahl der Flurstücke ca. 7250
Beteiligte Gemeinde/Stadt Homberg, Stadtallendorf, Amöneburg, Kirtorf, Gemünden (Felda)
Beteiligte Gemarkungen Homberg, Dannenrod, Erbenhausen, Appenrod, Maulbach, Niederklein, Amöneburg, Mardorf, Wahlen, Nieder-Gemünden, Rülfenrod, Stadtallendorf, Gleimenhain

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.

  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • den durch das Bauvorhaben entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen,
  • Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu vermeiden, bzw. zu beseitigen,
  • agrarstrukturelle Verbesserungsmaßnahmen im Verfahren durchzuführen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen, Aufklärungsversammlung 05.09.2016
Anordnungsbeschluss 20.01.2017
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 14.03.2018
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Timo Karl
Telefon:+49(611) 535 - 1470
E-Mail: timo.karl@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Clemens Dehn
Telefon: +49(611) 535 - 1463
E-Mail: clemens.dehn@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Homberg (Ohm) A49
c/o Amt für Bodenmanagement Fulda
Washingtonallee1

36041 Fulda

Telefon:+49(611) 535 - 1000
E-Mail:info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Hans-Hermann Luft

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