Blick auf Fachwerkhaus hinter einer Backsteinmauer

Hattersheim - Okriftel

Hattersheim am Main ist eine Stadt im Main-Taunus-Kreis in Hessen und liegt zentral im Rhein-Main-Gebiet zwischen Frankfurt am Main und Mainz.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Eine detaillierte Karte finden Sie im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 125 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 160 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke ca. 1.080
Beteiligte Gemeinde/Stadt Hattersheim am Main
Beteiligte Gemarkungen Okriftel, Hattersheim

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.

Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • Zersplitterten Grundbesitz (Realteilungsgebiet) zusammenzulegen, die Erschließung zu gewährleisten und die Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern.
  • durch Maßnahmen der Bodenordnung (Neuordnung der Eigentums- und Besitzverhältnisse nach Maßgabe des Flurbereinigungsrechts) die Herstellung der im Flurbereinigungsgebiet vorgesehenen Anlagen des Regionalparks Rhein-Main zu ermöglichen,
  • verschiedene, von der Stadt Hattersheim geplante Vorhaben, wie die Umsetzung der Biotopverbundplanung, zu realisieren.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 24.04.1997
1. Änderungsbeschluss 18.07.2018
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 16.03.1999
Nachwahl zum Vorstand der Teilnehmergemeinschaft 08.04.2019
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 26.10.2010
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Vorläufige Besitzeinweisung  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Christian Schmitt
Telefon: +49(611)535-6240
E-Mail: christian.schmitt@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Anette Burggraf
Telefon:+49(611)535-6236
E-Mail: anette.burggraf@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Hattersheim-Okriftel
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11

65552 Limburg a. d. Lahn

Vorsitzender:
Herr Karl Heinz Spengler
Rossertstraße 49

65795 Hattersheim am Main

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