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Alsfeld-Liederbach

Liederbach ist ein Stadtteil von Alsfeld inmitten des Vogelsbergs in Mittelhessen.

Lesedauer:4 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 198 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 198 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 72
Anzahl der Flurstücke ca. 294
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Alsfeld, Stadt Romrod
Beteiligte Gemarkungen Liederbach, Alsfeld, Altenburg, Ober-Breidenbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 313.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Alsfeld übernommen.

Ziele des Verfahrens

  • Naturnahe Entwicklung der Fließgewässer „Liederbach“ und „Krebsbach“ durch die Ausweisung von Uferrandstreifen fördern und verbessern
  • Landnutzungskonflikte von landwirtschaftliche Flächen auflösen
  • Den Grundbesitz neu ordnen
  • Eine zweckmäßige Gestaltung des Flurbereinigungsgebietes, durch die eine Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in Form von Bewirtschaftungsvereinfachungen für die landwirtschaftlichen Betriebe erreicht wird

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 1999/2000
Anordnungsbeschluss 17.04.2000
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 19.06.2000
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 09.08.2005
Feststellung der Wertermittlung 16.01.2002
Abfindungswunschtermin 2003/2004
Abfindungsvereinbarung 2003/2004
Allgemeiner Besitzübergang 15.06.2004
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 08.11.2010
Eintritt des neuen Rechtszustandes 31.12.2010
Berichtigung der öffentlichen Bücher 02.03.2011
Schlussfeststellung 17.12.2013

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