Feld mit Schafen

Kirchhain-Sandfang

Kirchhain ist eine Stadt im Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte 2019.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 196 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 88
Anzahl der Flurstücke ca. 380
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Kirchhain
Beteiligte Gemarkungen Kirchhain, Stausebach, Himmelsberg

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 75 Prozent.

In diesem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApkV) mit einem Volumen von 1.375.600,- Euro genehmigt worden. Darin enthalten sind Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 156.125,- Euro. Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft teilen sich der Wasserverband Lahn-Ohm (für die von Ihm verursachten Ausführungskosten) und die Stadt Kirchhain.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die im Zusammenhang durch die Neuanlage des Nebengerinnes der Wohra entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • die verbleibenden Flächen nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten neu zu ordnen und
  • darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur (z.B. Wegebaumaßnahmen) umzusetzen
  • bestehende und durch die Maßnahme hervorgerufene Landnutzungskonflikte aufzulösen
  • Uferrandstreifen an der Wohra zu realisieren

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 18.03.2009
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 24.07.2014
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 29.04.2019
Feststellung der Wertermittlung 01.12.2020
Abfindungswunschtermin bis Ende 2021
Abfindungsvereinbarung bis Juli 2021
Allgemeiner Besitzübergang 15.08.2022
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Downloads

Verfahrensleitung

Stephan Dietrich-Eckhardt
Telefon: +49(611)535-3217
E-Mail: stephan.dietrich-eckhardt@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Jürgen Frantzen
Telefon: +49(611)535- 3387
E-Mail: juergen.frantzen@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Kirchhain-Sandfang
c/o Amt für Bodenmanagement Marburg
Robert-Koch-Str. 17

35037 Marburg

Vorsitzender: Herr Volker Lenz

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