Frankenberg-Schreufa Nuhnerenaturierung (VF2041)
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Verfahrensgebiet
Die Flurbereinigung Frankenberg-Schreufa umfasst Teile der Gemarkungen Schreufa, Frankenberg, Viermünden und Hommershausen (Stadt Frankenberg (Eder)) sowie Sachsenberg (Gemeinde Lichtenfels). Das Verfahrensgebiet ist aus der Gebietskarte ersichtlich (siehe Downloads).
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | 466 ha |
Anzahl der Beteiligten | 251 |
Anzahl der Flurstücke | 1.277 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Frankenberg (Eder), Lichtenfels |
Beteiligte Gemarkungen |
Schreufa, Frankenberg, Viermünden, Hommershausen, Sachsenberg |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, zur
- Unterstützung bei der Umsetzung des Renaturierungskonzeptes Nuhne, v.a. bei der Anlage umfangreicher Uferrandstreifen und Trittsteinbiotope an der Nuhne,
- Neugestaltung der Grundstückszuschnitte,
- Auflösung auftretender Landnutzungskonflikte bei der Umsetzung des Renaturierungskonzeptes,
- Landentwicklung und Förderung der allgemeinen Landeskultur zur naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Verbesserung der Agrarstruktur.
Verfahrensablauf
Anordnungsbeschluss | x |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | x |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | |
Feststellung der Wertermittlung | |
Abfindungswunschtermin | |
Abfindungsvereinbarung | |
Allgemeiner Besitzübergang | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | |
Schlussfeststellung |
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Frankenberg-Schreufa Nuhnerenaturierung
Amt für Bodenmanagement Korbach
Medebacher Landstraße 27
34497 Korbach
Vorsitzender:
Fritz Dehnhardt
Sachsenberger Straße 48
35066 Frankenberg-Schreufa
Telefon: 06451/1337
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Verfahrensleitung:
Herr Joachim Oellrich
Telefon: 05631 / 978 – 4424
Email: joachim.oellrich@hvbg.hessen.de
Downloads:
Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung und Anhörung der Beteiligten nach § 32 Flurbereinigungsgesetz