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Lich-Birklar

Birklar ist einer von neun Stadtteilen der Stadt Lich im Landkreis Gießen.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Siehe Kurzinfo mit Übersichtskarte und allgemeinen Daten zum Verfahren.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 229 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 135
Anzahl der Flurstücke ca. 900
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Lich
Beteiligte Gemarkungen Birklar

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Das Flurbereinigungsverfahren Lich-Birklar wird durch den Maßnahmenträger, die Stadt Lich, finanziert, soweit die Kosten durch deren Maßnahmen verursacht werden. Die Stadt darf dabei auf Zuschüsse aus Bundes- bzw. Landesmitteln hoffen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • durch bodenordnerische Maßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz, die Umsetzung des von der Stadt geplanten Vorhabens, nämlich den Bau eines Radweges zwischen der Kernstadt Lich und dem Stadtteil Birklar, zu ermöglichen. Das dafür benötigte Land stellt die Stadt Lich durch Landankauf und Landtausch bereit.
  • den hier entstandenen Landnutzungskonflikt zwischen der Notwendigkeit der Umsetzung des Planungsvorhabens und den Ansprüchen der Eigentümer und Pächter zu lösen (§ 86 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG). Die Lösung des Landnutzungskonfliktes unter Wahrung der Bestimmungen des § 44 FlurbG liegt damit auch im privaten Interesse der Grundstückseigentümer und Bewirtschafter.

Darüber hinaus sollen landeskulturelle Nachteile beseitigt werden (§ 86 Abs. 2 FlurbG) und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, z. B. durch Neuordnung landwirtschaftlicher Flächen nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen zu größeren Bewirtschaftungseinheiten, durchgeführt werden (§ 86 Abs 1 FlurbG).

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 12.12.2012
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 19.06.2018
1. Änderungsbeschluss 29.01.2019
2. Änderungsbeschluss 26.07.2021
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Steffen Breitbarth
Telefon +49(611)535-3240
E-Mail: steffen.breitbarth@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Sandy Weißhampel
Telefon: +49(611)535-3227
E-Mail: sandy.weisshampel@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Lich-Birklar
c/o Amt für Bodenmanagement Marburg
Robert-Koch-Str. 17

35037 Marburg

Vorsitzender:
Herr Sebastian Schäfer

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