Altenstadt-Mühlweide (VF 2532)
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Verfahrensgebiet
Die Gemeinde Altenstadt liegt im östlichen Teil des Wetteraukreises und wird von der Nidder durchquert. Die Landschaft ist leicht hügelig und wird in den Nidderauen vornehmlich als Grünland genutzt, nördlich davon überwiegt die Ackerlandnutzung.
Das Verfahren umfasst Teile der Gemarkungen Altenstadt, Lindheim und Oberau. Entlang der Gemarkungsgrenze zwischen Altenstadt und Oberau verläuft die Nidder, welche in Teilbereichen renaturiert werden soll.
Im Osten der Gemarkung Altenstadt, in Nähe der Autobahnzufahrt, befindet sich eine Biogasanlage, dessen landwirtschaftliche Zuwegung ausgebaut werden soll.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 92 Hektar.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 92 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 40 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 150 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinde Altenstadt |
Beteiligte Gemarkungen | Altenstadt, Lindheim, Oberau |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung und der naturnahen Entwicklung von Gewässern, durchzuführen. Landnutzungskonflikte sollen aufgelöst werden.
Durch das Verfahren sollen die Voraussetzungen zur Realisierung von Renaturierungsmaßnahmen an der Nidder geschaffen werden. Ebenfalls soll die landwirtschaftliche Anbindung an die Biogasanlage in Altenstadt ausgebaut werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse, wie z.B. Agrarstrukturverbesserungen durchzuführen. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist teilweise zersplittert, eine Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen zu größeren Bewirtschaftungseinheiten ist erforderlich.
Verfahrensablauf
Flurbereinigungsbeschluss | 01.10.2018 |
Flurbereinigungsbeschluss 1. Änderung | 03.04.2019 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 19.02.2019 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | |
Feststellung der Wertermittlung | |
Abfindungswunschtermin | |
Abfindungsvereinbarung | |
Allgemeiner Besitzübergang | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | |
Schlussfeststellung |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Anschrift:
Amt für Bodenmanagement Büdingen
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen
Tel.: +49 (611) 535-7000
E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de
Verfahrensleitung:
Matthias Höhn
Telefon: +49 (611) 535-7303
Email: Matthias.Hoehn@hvbg.hessen.de
Sachbearbeitung:
Mirko Brandner
Telefon: +49 (611) 535-7244
Email: Mirko.Brandner@hvbg.hessen.de