Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 195 ha.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 195 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 143 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 356 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinde Münster (Hessen), Stadt Babenhausen |
Beteiligte Gemarkungen | Altheim, Harpertshausen |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
In diesem Verfahren wird der Eigenanteil zu den Ausführungskosten vom Antragsteller übernommen. Für die Teilnehmer entstehen keine Kosten.
Ziele des Verfahrens
Auf Antrag des Wasserverbandes Gersprenzgebiet soll zur Umsetzung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG eingeleitet werden.
Die Ziele der WRRL (Verbesserung der Gewässerqualität und -struktur) sollen vorrangig durch die Ausweisung von Uferrandstreifen in unmittelbarer Nähe zum eigentlichen Gewässer umgesetzt werden.
Neben den Zielen der WRRL sollen auch im erforderlichen Umfang Maßnahmen zur Auflösung von Landnutzungskonflikten, die mit der Umsetzung von flächenbezogenen Maßnahmen nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie verbunden sind, umgesetzt werden.
Es handelt sich um ein rein bodenordnerisches Verfahren.