Weg an Wiesen entlang, auf der rechten Seite Bäume

Usingen - Waldhof

Die Gemarkung und Stadt Usingen liegt im Hochtaunuskreis in Hessen. Der Wohn- und Schulstandort war bis 1972 Kreisstadt des damaligen Kreises Usingen.

Lesedauer:4 Minuten

Entstehung des Verfahrens

Die gesamte Feldgemarkung Usingen unterlag dem Flurbereinigungsverfahren „Usingen (DF 491)“. Dieses Verfahren wurde 1970 angeordnet und im Jahre 1979 aufgrund einer geplanten Ortsumgehung ruhend gestellt. Im Jahre 2020 wurde das Altverfahren eingestellt, da durch nachträglich eingetretene Umstände die bei Anordnung des Verfahrens gesetzten agrarstrukturellen Ziele und der damit verbundene Mehrwert für die Teilnehmer und insbesondere für die Landwirtschaft nicht mehr erreicht werden konnten. Gemäß § 9 Absatz 2 FlurbG hat die Flurbereinigungsbehörde im Zuge der Einstellung einen geordneten Zustand herzustellen. Hierfür wurde ein Abwicklungsplan verfasst aus dem hervorgeht, dass ein geeignetes Bodenordnungsverfahren eingeleitet und durchgeführt werden muss, um den erforderlichen geordneten Zustand wiederherzustellen. Als geeignetes Verfahren wurde ein beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach § 91 FlurbG gewählt, welches den Namen „Usingen – Waldhof (Z 2632)“ trägt.
Den Abwicklungsplan finden Sie im Downloadbereich des Altverfahrens „Usingen (DF 491)“ auf der Internetseite hvbg.hessen.de/DF491Öffnet sich in einem neuen Fenster.

Verfahrensgebiet

Das Hauptverfahrensgebiet befindet sich im westlichen Teil der Gemarkung, welches überwiegend als Grünland bewirtschaftet und vom Stockheimer Bach durchflossen wird. Des Weiteren sind 11 Exklaven (vom Hauptverfahrensgebiet räumlich abgetrennt) in der Gemarkung verstreut. Karten und weitere Informationen finden Sie unten im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 91FlurbG
Verfahrensgröße 72 ha
Anzahl der Beteiligten 53 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke 466
Beteiligte Gemeinde/Stadt Usingen
Beteiligte Gemarkungen Usingen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.03.2022 hat die Stadt Usingen einen Antrag auf ein beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren gestellt. Gleichzeitig hat die Stadt Usingen der Finanzierung des Verfahrens zugestimmt.

Ziele des Verfahrens

Folgende Zielsetzungen sollen mit dem beschleunigten Zusammenlegungsverfahren erreicht werden:

  • Herstellung des geordneten Zustands nach § 9 Abs. 2 FlurbG durch Überführung von Wegen in öffentliches Eigentum bzw. Sicherung der entsprechenden Nutzung (Auflage aus dem Abwicklungsplan des eingestellten Flurbereinigungsverfahrens DF491 - Usingen)
  • Verbesserung der Agrarstruktur durch Zusammenlegung von stark zersplitterten und sehr kleinteiligen Eigentumsflächen
  • Ausweisung eines Gewässerschutzstreifens am Stockheimer Bach und dem Hauptgraben im Hauptverfahrensgebiet
  • Verlagerung der stadteigenen Grundstücke an einen Gewässerschutzstreifen und in den Osten des Hauptverfahrensgebietes zur Flächensicherung der geplanten Nord-Ost-Umgehung

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Zusammenlegungsbeschluss 15.08.2022
Wahl des Vorstandes / Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft 30.11.2022
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Vorläufige Besitzeinweisung  
Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Christian Schmitt
Telefon: +49(611)535-6240
E-Mail: christian.schmitt@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Oliver Myszak
Telefon: +49(611)535-6239
E-Mail: oliver.myszak@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft des Zusammenlegungsverfahrens Usingen - Waldhof
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11
65552 Limburg a. d. Lahn

Vorsitzender:
Herr Herbert Oppelt
Waldhof 1
61250 Usingen
Mobil: 0172-6882468

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