Weiteres klassisches Bodenordnungsinstrument

Die vereinfachte Umlegung ist ebenfalls ein klassisches Bodenordnungsinstrument, das im Baugesetzbuch geregelt ist (§§ 80- 84 BauGB).

Intention

Ziel des Verfahrens ist es, durch den Austausch benachbarter oder in enger Nachbarschaft liegender Grundstücke oder Grundstücksteile, Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind. Gleichzeitig können Rechte neu geordnet und baurechtswidrige Zustände beseitigt werden. Dabei kann die vereinfachte Umlegung zügiger durchgeführt werden als die klassische Umlegung, da im Vergleich wesentlich weniger Verfahrensschritte durchlaufen werden müssen.

Ablauf

Die vereinfachte Umlegung wird von der Gemeinde als Umlegungsstelle in eigener Verantwortung durchgeführt. Die Befugnisse zur Durchführung können aber auch komplett oder zum Teil auf ein Amt für Bodenmanagement oder eine andere geeignete Behörde übertragen werden. Grundlage für die vereinfachte Umlegung ist ein Bebauungsplan oder die Eigenart des umgebenden im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die betroffenen Grundstücke oder Grundstücksteile müssen unmittelbar nebeneinander oder in enger Nachbarschaft liegen. Die auszutauschenden Grundstücksteile dürfen dabei nicht eigenständig bebaubar sein.

  • Die geplante Neuordnung der Grundstücke wird mit allen Beteiligten erörtert. In diesem Rahmen können Wünsche und Vorstellungen geäußert werden.
  • Auf Basis der Erörterung wird der Beschluss über die vereinfachte Umlegung gefasst. Dieser beinhaltet eine Karte mit dem neuen Grenzverlauf und für jeden Eigentümer eine Gegenüberstellung der alten und neuen Grundstücke und der Rechte.
  • Jedem Beteiligten wird ein Auszug aus dem Beschluss zugestellt. Gegen die Regelungen kann Widerspruch erhoben werden.
  • Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wird durch die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses der alte Bestand durch den im Beschluss geregelten neuen Bestand ersetzt.

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