Blick über Acker, im Hintergrund ein Dorf vor einem Wald

Aarbergen – Michelbach

Aarbergen ist eine Untertaunusgemeinde im Rheingau-Taunus-Kreis im Regierungsbezirk Darmstadt in Hessen. Der Sitz der Gemeindeverwaltung befindet sich im Ortsteil Kettenbach.

Verfahrensgebiet

Aarbergen liegt nördlich der Kreisstadt Bad Schwalbach und südlich von Limburg an der Lahn im westlichen Hintertaunus, der die vom Taunushauptkamm ausgehende Nordabdachung des Taunus bildet.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 1FlurbG
Verfahrensgröße ca. 242 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 180 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke ca. 1.470
Beteiligte Gemeinde/Stadt Aarbergen, Aar-Einrich (RP)
Beteiligte Gemarkungen Michelbach, Eisighofen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen. Insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und -formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.
  • notwendige Maßnahmen zum Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser sowie die naturnahe Entwicklung der Aar zur Umsetzung von Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie durchzuführen,
  • agrarstrukturelle Mängel zu beseitigen sowie Landnutzungskonflikte aufzulösen,
  • Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Maßnahmen zur Förderung der Naherholung durchzuführen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Flurbereinigungsbeschluss04.11.2010
1. Änderungsbeschluss03.09.2014
2. Änderungsbeschluss27.07.2022
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft31.03.2011
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (Nachwahl)19.10.2021
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan21.12.2015
Feststellung der Wertermittlung28.09.2020
Feststellung der Änderung der Wertermittlungsergebnisse27.11.2020
Abfindungs- bzw. PlanwunschterminJuli/August 2020
AbfindungsvereinbarungDezember 2021 - Juli 2022
Vorläufige Besitzeinweisung25.07.2022
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Berichtigung der öffentlichen Bücher 
Schlussfeststellung 

Downloads

Verfahrensleitung

Bastian Balzer
Telefon:+49(611) 535 - 6230
E-Mail: bastian.balzer@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Markus Gilberg
Telefon: +49(611)535-6235
E-Mail: markus.gilberg@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Aarbergen – Michelbach
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11
65552 Limburg a. d. Lahn

Vorsitzender:
Herr Matthias Rudolf
Scheidertalstraße 1
65326 Aarbergen

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