Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 54 ha.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 54 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 35 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 108 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Alsfeld |
Beteiligte Gemarkungen | Angenrod, Billertshausen |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 236.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Alsfeld übernommen.
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird aus folgenden Gründen durchgeführt:
- Durch die Bodenordnung sollen Landnutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz aufgelöst werden.
- Die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer soll durch die Ausweisung von Uferrandstreifen ermöglicht werden.
- Durch Flächenbereitstellung soll eine Auenerweiterung angestrebt werden.
- Eine Umgestaltung der Wehranlage ist vorgesehen.
- Durch eine zweckmäßige Gestaltung des Flurbereinigungsgebietes sollen Bewirtschaftungsvereinfachungen für die landwirtschaftlichen Betriebe ermöglicht werden.
- Notwendige Erschließungsmaßnahmen sollen durchgeführt werden.