Schmaler Bach zwischen Bäumen

Alsfeld-Eifa

Das Flurbereinigungs-Verfahrensgebiet bezieht sich auf die Gemarkungen Alsfeld, Eifa, Eudorf und Elbenrod und zwar auf Flächen zwischen dem Ort Eifa und der B 254 beziehungsweise dem Ort Eifa und der Hardtmühle, inklusive der Wiesenflächen an Wann- und „Fischbach“. Ein Schwerpunkt des Verfahrens ist die Förderung einer naturnahen Entwicklung des Gewässers Eifa.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 143 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 143 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 85
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Alsfeld, Gemeinde Schwalmtal
Beteiligte Gemarkungen Alsfeld, Eifa, Elbenrod, Eudorf

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG wird aus folgenden Gründen durchgeführt:

  1. Die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer soll durch die Ausweisung von Uferrandstreifen ermöglicht werden.
  2. Vorhandene Feuchtflächen sollen erhalten und gesichert werden. Eine Erweiterung ist in Teilbereichen vorgesehen.
  3. Durch die Bodenordnung sollen Landnutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz aufgelöst werden.
  4. Durch Zusammenlegung der Eigentumsflächen unter Berücksichtigung der Pachtverhältnisse sollen Bewirtschaftungsvereinfachungen für die landwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
  5. Notwendige Erschließungsmaßnahmen sollen durchgeführt werden.

Die Einbeziehung von weiteren Austauschgrundstücken erforderte im Rahmen des 1.Änderungsbeschlusses eine Erweiterung des Verfahrensgebietes.

Die Hinzuziehung weiter Grundstücke im 2.Änderungsbeschluss erfolgte aus folgenden Gründen:

  1. Zusammenlegung der Eigentumsflächen, unter Berücksichtigung der Pachtverhältnisse zur Bewirtschaftungsvereinfachung für die landwirtschaftlichen Betriebe.
  2. Erschließungsmaßnahmen im Rahmen der Förderung des Ausbaus der Infrastruktur aus Mitteln des Diversifizierungsfonds der EU.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 1999/2000
Anordnungsbeschluss 17.04.2000
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 20.06.2000
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 20.04.2005
Feststellung der Wertermittlung entfällt (mit Planbekanntgabe)
Abfindungswunschtermin 2009
Abfindungsvereinbarung 2009
Allgemeiner Besitzübergang 02.12.2009
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 18.08.2016
Eintritt des neuen Rechtszustandes 15.12.2016
Berichtigung der öffentlichen Bücher 15.12.2016
Schlussfeststellung 26.09.2018

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