Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
VF 1278
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 143 ha.
Verfahrensart | vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 143 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 85 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Alsfeld, Gemeinde Schwalmtal |
Beteiligte Gemarkungen | Alsfeld, Eifa, Elbenrod, Eudorf |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
Das Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG wird aus folgenden Gründen durchgeführt:
Die Einbeziehung von weiteren Austauschgrundstücken erforderte im Rahmen des 1.Änderungsbeschlusses eine Erweiterung des Verfahrensgebietes.
Die Hinzuziehung weiter Grundstücke im 2.Änderungsbeschluss erfolgte aus folgenden Gründen:
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Einleitende Informationen | 1999/2000 |
Anordnungsbeschluss | 17.04.2000 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 20.06.2000 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 20.04.2005 |
Feststellung der Wertermittlung | entfällt (mit Planbekanntgabe) |
Abfindungswunschtermin | 2009 |
Abfindungsvereinbarung | 2009 |
Allgemeiner Besitzübergang | 02.12.2009 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 18.08.2016 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 15.12.2016 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 15.12.2016 |
Schlussfeststellung | 26.09.2018 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Fulda