grüne Ackerfläche mit Baum im Vordergrund, am Horizont ein Waldstück

Alsfeld-Schwalm

Das Flurbereinigungs-Verfahrensgebiet, welches der Schwalm entlang von Alsfeld bis Heidelbach führt, umfasst Teile der Gemarkungen Alsfeld, Münch-Leusel, Heidelbach, Eudorf und Hattendorf. Südlich des Staudamms bei Heidelbach ist noch Gemarkung Schrecksbach mit ca. 2 ha Grünland im Verfahren enthalten.

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Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 278 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 278 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 87
Anzahl der Flurstücke ca. 430
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Alsfeld, Gemeinde Schrecksbach
Beteiligte Gemarkungen Alsfeld, Eudorf, Münch-Leusel, Hattendorf, Heidelbach,
Schrecksbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 610.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Alsfeld übernommen.

Ziele des Verfahrens

  • Durch die Bodenordnung sollen Landnutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz aufgelöst werden.
  • Die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer soll durch die Ausweisung von Uferrand-streifen ermöglicht werden.
  • Vorhandene Feuchtflächen sollen erhalten und gesichert werden. Eine Erweiterung ist in Teilbereichen vorgesehen.
  • Durch Zusammenlegung der Eigentumsflächen unter Berücksichtigung der Pachtverhältnisse sollen Bewirtschaftungsvereinfachungen für die landwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
  • Notwendige Erschließungsmaßnahmen sollen durchgeführt werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 1999/2000
Anordnungsbeschluss 17.04.2000
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 26.06.2000
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 29.10.2008
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin 2021
Abfindungsvereinbarung 2022
Allgemeiner Besitzübergang 30.06.2022
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Timo Karl
Telefon:+49(611) 535 - 1470
E-Mail: timo.karl@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Dieter Stoppok
Telefon: +49(611) 535 - 1452
E-Mail: dieter.stoppok@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:

Teilnehmergemeinschaft Alsfeld-Schwalm
c/o Amt für Bodenmanagement Fulda
Washingtonallee 1
36041 Fulda
Telefon: +49(611) 535 - 1000
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Wilfried Steuernagel

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