Landschaft mit Bach, Bäumen und Sträuchern

Altheim - Richer Bach

Altheim ist ein Ortsteil von Münster im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 195 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 195 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 143
Anzahl der Flurstücke ca. 356
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Münster (Hessen), Stadt Babenhausen
Beteiligte Gemarkungen Altheim, Harpertshausen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.

In diesem Verfahren wird der Eigenanteil zu den Ausführungskosten vom Antragsteller übernommen. Für die Teilnehmer entstehen keine Kosten.

Ziele des Verfahrens

Auf Antrag des Wasserverbandes Gersprenzgebiet soll zur Umsetzung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG eingeleitet werden.

Die Ziele der WRRL (Verbesserung der Gewässerqualität und -struktur) sollen vorrangig durch die Ausweisung von Uferrandstreifen in unmittelbarer Nähe zum eigentlichen Gewässer umgesetzt werden.

Neben den Zielen der WRRL sollen auch im erforderlichen Umfang Maßnahmen zur Auflösung von Landnutzungskonflikten, die mit der Umsetzung von flächenbezogenen Maßnahmen nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie verbunden sind, umgesetzt werden.

Es handelt sich um ein rein bodenordnerisches Verfahren.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss08.04.2024
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 
Feststellung der Wertermittlung 
Allgemeiner Besitzübergang 
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Berichtigung der öffentlichen Bücher 
Schlussfeststellung 

Verfahrensleitung

Ralf Ehlert
Telefon: +49(611)535-8225
E-Mail: ralf.ehlert@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Michael Gaubatz
Telefon: +49(611)535-8718
E-Mail: michael.gaubatz@hvbg.hessen.de

Schlagworte zum Thema