Brücke über Bach, dahinter Wald

Bad Sooden-Allendorf / Struth

Bad Sooden-Allendorf ist eine Stadt und ein Kurort in Hessen und gehört zum Werra-Meißner-Kreis.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 68 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 30 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Beteiligte Gemeinde/Stadt Bad Sooden-Allendorf
Beteiligte Gemarkungen Bad Sooden-Allendorf, Ellershausen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Sind dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen Februar 2010
Flurbereinigungsbeschluss 22.03.2010
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 20.05.2010
Feststellung der Wertermittlung August 2013
Abfindungsvereinbarung August 2013
Vorläufige Besitzeinweisung 12.12.2013
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 04.04.2023
Eintritt des neuen Rechtszustandes 05.07.2023
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Heike Wiegand
Telefon : +49 (611)535-2258
E-Mail: heike.wiegand@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

André Schöße
Telefon: +49(611)535-2537
E-Mail: andre.schoesse@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Bad Sooden-Allendorf/Struth
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Goldbachstraße 12a
37269 Eschwege

Telefon: +49(611)535-2510
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

Vorsitzender:

Herr Lutz Müller
Am Siebenborn 5

37242 Bad Sooden-Allendorf
Telefon: +49(5652) 3255

Schlagworte zum Thema