Brücke über Bach, dahinter Wald

Bad Sooden-Allendorf / Struth

Bad Sooden-Allendorf ist eine Stadt und ein Kurort in Hessen und gehört zum Werra-Meißner-Kreis.

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Übersicht der Verfahrensdaten
VerfahrensartVereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 68 ha
Anzahl der Beteiligtenca. 30 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Beteiligte Gemeinde/StadtBad Sooden-Allendorf
Beteiligte GemarkungenBad Sooden-Allendorf, Ellershausen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Sind dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Übersicht des Verfahrensablaufs
Einleitende InformationenFebruar 2010
Flurbereinigungsbeschluss22.03.2010
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft20.05.2010
Feststellung der WertermittlungAugust 2013
AbfindungsvereinbarungAugust 2013
Vorläufige Besitzeinweisung12.12.2013
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes04.04.2023
Eintritt des neuen Rechtszustandes05.07.2023
Berichtigung der öffentlichen Bücher-
Schlussfeststellung-

Verfahrensleitung

Heike Wiegand
Telefon : +49 (611)535-2258
E-Mail: heike.wiegand@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

André Schöße
Telefon: +49(611)535-2537
E-Mail: andre.schoesse@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Bad Sooden-Allendorf/Struth
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Goldbachstraße 12a
37269 Eschwege

Telefon: +49(611)535-2510
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

Vorsitzender:

Herr Lutz Müller
Am Siebenborn 5

37242 Bad Sooden-Allendorf
Telefon: +49(5652) 3255

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