Luftbild eines Gewässers zwischen Wiesen

Bad Zwesten

Bad Zwesten ist eine Gemeinde im Schwalm-Eder-Kreis. Der Ort ist ein Kurort, der als Heilquellenkurbetrieb und Luftkurort seit 1992 den Namenszusatz Bad führt.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Das geplante Verfahrensgebiet liegt im Westen des Schwalm-Eder-Kreises.
Welche Grundstücke dem Verfahren unterliegen, ist nach der Anordnung des Verfahrens dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachte Flurbereinigung nach §86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 95 ha
Teilnehmer ca. 72
Gemarkungen Niederuff, Oberuff

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc.
Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung des Verfahrens. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Wertermittlung der Flächen sowie Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die Ausführungskosten werden in der Regel von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Da das geplante Verfahren aber wesentlich zur Umsetzung von Maßnahmen zur Renaturierung der Urff beiträgt, wird das Land Hessen die anfallenden Ausführungskosten übernehmen.

Ziel des Verfahrens

Das Verfahren soll als Synergiemaßnahme zugleich Ziele der FFH-Richtlinie und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verfolgen.
Im Rahmen einer Renaturierung der Urff ist die Herstellung von Gewässer-Aufweitungen und -Aufspaltungen in verschiedenen Fließbereichen zur Erhöhung der Strukturvielfalt im aquatischen Bereich, eine Herstellung von sekundären Auenbereichen mit häufigeren Überflutungsmöglichkeiten sowie eine Ausweisung von Uferstreifen vorgesehen. Mit diesen Maßnahmen soll eine naturschutzfachlich strukturelle Aufwertung der Urff selbst und im nahen Auenbereich erreicht werden.
Außerdem sollen durch die Flurbereinigung die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft u. a. durch die grundhafte Erneuerung einer abgetonnten Brücke verbessert werden. Bei den bereits angekauften Grundstücken der ehemals geplante Ortsdurchfahrt L3074 sollen die Eigentumsverhältnisse durch bodenordnerische Unterstützung an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensleitung

Nina Schäfer
Telefon : +49(611)535-2256
E-Mail: nina.schaefer@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Tobias John
Telefon: +49(611)535-2540
E-Mail: tobias.john@hvbg.hessen.de

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