Verfahrensgebiet
Zwischen Frankfurt und Heidelberg liegt Bensheim, die größte Stadt des Kreises Bergstraße an der römischen "Strata Montana", der Bergstraße.
Bensheim ist eingebettet in eine malerische Landschaft zwischen den mit Wein und Obstbäumen bewachsenen Westhängen des Odenwaldes und der weiten Ebene des hessischen Riedes.
Geschützt durch die Hänge des Odenwaldes gehört das Weinbaugebiet Hessische Bergstraße zu den wärmsten Regionen Deutschlands.
Die Stadt Bensheim hat mit seinen Ortsteilen ca. 40.000 Einwohner.
Bensheim liegt äußerst verkehrsgünstig im Zentrum des Rhein – Main – Neckar – Dreieckes.
Bensheim gehört zur Planungsregion Südhessen.
Die Gemarkung Auerbach grenzt im Süden an Bensheim und im Norden an die Stadt Zwingenberg an. Der Westteil der Gemarkung liegt in der Ebene, der Ostteil steigt zum Odenwald an.
Die Grenze bildet die Bergstraße.
Die im Osten angrenzenden Ortsteile Schönberg und Hochstädten zählen bereits zum Odenwald.
Das Verfahren wurde 1997 eingeleitet, die letzte Änderung des Verfahrensgebietes erfolgte 2009.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Weinbergsflurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 57 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 300 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 550 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Bensheim |
Beteiligte Gemarkungen |
Auerbach, Schönberg |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen
von 1.800.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Ziele des Verfahrens
Im Bereich "Das Rod" in der Gemarkung Auerbach sind die Voraussetzungen für eine den heutigen Erfordernissen angepasste weinbauliche Nutzung nicht mehr gegeben.
Als Folge davon ist seit einigen Jahren verstärkt die Aufgabe von Weinbergen zu verzeichnen. In vielen Fällen verbrachen diese Flächen.
Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die zur Erhaltung und Verbesserung der Kulturlandschaft beitragen.
Dabei gelten als Richtschnur die Begriffe "Bergsträßer Weinlandschaft" und "Blühende Bergstraße".
Zur Erreichung dieses Zieles sind die vorhandenen Mängel so weit wie möglich zu beseitigen.
Ziele im Einzelnen:
- Das Wegenetz ist im erforderlichen Umfang für heutige Verhältnisse zu gestalten und auszubauen und in öffentliches Eigentum zu überführen.
- Das Oberflächenwasser ist in der Fläche zu halten.
- Landschaftsgestaltende Maßnahmen sind durchzuführen, um die "Blühende Bergstraße" zu erhalten oder wieder herzustellen.
- Die Grundstücke sind zu Sicherung der Bewirtschaftung neu zu ordnen