Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 54 ha.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 800 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 900 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1000 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinde Biblis, Stadt Lampertheim |
Beteiligte Gemarkungen | Nordheim, Wattenheim, Biblis, Hofheim |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren voraussichtlich mit einem allgemeinen Zuschuss von 63 % an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wurde mit folgenden Zielen eingeleitet:
- Die für die Unternehmen benötigten Flächen sollen bereit gestellt werden.
- Der entstehende Landverlust soll in dem Flurbereinigungsverfahren auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern verteilt werden, um damit eine existenzielle Gefährdung der von der Baumaßnahme unmittelbar betroffenen Betriebe zu vermeiden.
- Neben den unternehmensbedingten Zielen sollen im erforderlichen Umfang auch Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Förderung der kommunalen Entwicklung und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen durchgeführt werden.