Felder, dahinter Häuser

Breidenbach-Mittlere Diete

Die Gemeinde Breidenbach liegt im westlichen Teil des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 46 ha
Anzahl der Beteiligten 91 Ordnungsnummern
Anzahl der Flurstücke 221
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Breidenbach
Beteiligte Gemarkungen Oberdieten, Niederdieten

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Teilnehmergemeinschaft trägt den nicht förderfähigen Anteil an Ausführungskosten für die in ihrem Interesse oder auf ihre Anregung geplanten Maßnahmen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • durch bodenordnerische Maßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz die Umsetzung von Maßnahmen zur naturnahen Umgestaltung der Diete und zum Hochwasserschutz zu ermöglichen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Ausweisung eines beidseitigen ca. 10 m breiten Uferrandstreifens und die Anlage von sog. Vorlandverwallungen zur Hochwasserrückhaltung.
  • den hier entstandenen Landnutzungskonflikt zwischen der Notwendigkeit der Umsetzung des Planungsvorhabens und den Ansprüchen der Eigentümer und Pächter zu lösen (§ 86 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG). Die Lösung des Landnutzungskonfliktes unter Wahrung der Bestimmungen des § 44 FlurbG liegt damit auch im privaten Interesse der Grundstückseigentümer und Bewirtschafter.
  • Darüber hinaus sollen landeskulturelle Nachteile beseitigt werden (§ 86 Abs. 2 FlurbG) und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, z.B. durch Neuordnung landwirtschaftlicher Flächen nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführt werden (§ 86 Abs 1 FlurbG).

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 16.01.2019
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 22.05.2019
Flächenbereitsstellung für den Unternehmensträger 2019 - 10/2021
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan entfällt
Feststellung der Wertermittlung 27.04.2022
Abfindungswunschtermin Mai - Juli 2022
Abfindungsvereinbarung März 2023 – April 2023
Vorläufige Besitzeinweisung geplant 01.01.2024
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Steffen Breitbarth
Telefon +49(611)535-3240
E-Mail: steffen.breitbarth@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Sandy Weißhampel
Telefon: +49(611)535-3227
E-Mail: sandy.weisshampel@hvbg.hessen.de

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