Bundesstraße mit Autos zwischen Feldern

Büdingen-Büches B 457

Büches ist ein Stadtteil von Büdingen und liegt im südöstlichen Teil des Wetteraukreises.

Verfahrensgebiet

Büches ist ein Stadtteil von Büdingen und liegt im südöstlichen Teil des Wetteraukreises. Das Verfahrensgebiet ist im Norden durch hügelige Ausläufer des Vogelsberges, die überwiegend ackerbaulich genutzt sind und im Süden durch das breite Seemenbachtal geprägt. Hier befindet sich ein großes Hochwasserrückhaltebecken, das überwiegend als Grünland genutzt wird. Das Verfahren hat ein Größe von 485 Hektar, wovon für den Neubau der Umgehungsstraße ca. 20 Hektar beansprucht werden.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße 485 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 270
Anzahl der Flurstücke 1140
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Büdingen
Beteiligte Gemarkungen Rohrbach, Aulendiebach, Wolf, Büches, Orleshausen, Büdingen

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc.

Im Einwirkungsbereich der Ortsumfahrung übernimmt der Unternehmensträger die Verfahrenskosten. Die ggf. darüber hinausgehenden Verfahrenskostenanteile trägt das Land Hessen.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden, z.B. durch Maßnahmen die der Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen dienen, die durch den Bau der Ortsumfahrung entstanden sind.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Das Regierungspräsidium Darmstadt (Enteignungsbehörde) hat für die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.04.2011 für den Neubau der Bundesstraße B 457 die Durchführung einer Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG bei dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation – Obere Flurbereinigungsbehörde – beantragt.

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen
  • Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen, zu vermeiden bzw. zu mindern. Es handelt sich hier insbesondere um die Beseitigung der Durchschneidungsschäden, Schaffung von wirtschaftlichen Grundstücksformen, Anlage und Ausbau eines funktionsgerechten landwirtschaftlichen Wege- und Grabennetzes und die Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen.

Da der landwirtschaftliche Grundbesitz teilweise zersplittert und daher eine Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen zu größeren Bewirtschaftungseinheiten erforderlich ist, sollen notwendige Maßnahmen zur Agrarstrukturverbesserungen durchgeführt werden. Das landwirtschaftliche Wegenetz soll an die Erfordernisse einer rationellen Landbewirtschaftung angepasst werden. Weiterhin können Maßnahmen des Naturschutzes sowie für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ermöglicht werden.

 

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 21.12.2015
1. Änderungsbeschluss 06.05.2021
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 15.03.2016
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung  

Verfahrensleitung

Claudia Kaiser
Telefon: +49 (611) 535-7312
E-Mail: claudia.kaiser@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Rainer Windt
Telefon: +49 (611) 535-7314
E-Mail: rainer.windt@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Büdingen-Büches B457
c/o Amt für Bodenmanagement Büdingen
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen

Vorstandsvorsitzender: Walter Engelhard

Schlagworte zum Thema