Verfahrensgebiet
Büches ist ein Stadtteil von Büdingen und liegt im südöstlichen Teil des Wetteraukreises. Das Verfahrensgebiet ist im Norden durch hügelige Ausläufer des Vogelsberges, die überwiegend ackerbaulich genutzt sind und im Süden durch das breite Seemenbachtal geprägt. Hier befindet sich ein großes Hochwasserrückhaltebecken, das überwiegend als Grünland genutzt wird. Das Verfahren hat ein Größe von 485 Hektar, wovon für den Neubau der Umgehungsstraße ca. 20 Hektar beansprucht werden.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | 485 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 270 |
Anzahl der Flurstücke | 1140 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Büdingen |
Beteiligte Gemarkungen | Rohrbach, Aulendiebach, Wolf, Büches, Orleshausen, Büdingen |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc.
Im Einwirkungsbereich der Ortsumfahrung übernimmt der Unternehmensträger die Verfahrenskosten. Die ggf. darüber hinausgehenden Verfahrenskostenanteile trägt das Land Hessen.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden, z.B. durch Maßnahmen die der Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen dienen, die durch den Bau der Ortsumfahrung entstanden sind.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Das Regierungspräsidium Darmstadt (Enteignungsbehörde) hat für die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.04.2011 für den Neubau der Bundesstraße B 457 die Durchführung einer Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG bei dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation – Obere Flurbereinigungsbehörde – beantragt.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen
- Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen, zu vermeiden bzw. zu mindern. Es handelt sich hier insbesondere um die Beseitigung der Durchschneidungsschäden, Schaffung von wirtschaftlichen Grundstücksformen, Anlage und Ausbau eines funktionsgerechten landwirtschaftlichen Wege- und Grabennetzes und die Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen.
Da der landwirtschaftliche Grundbesitz teilweise zersplittert und daher eine Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen zu größeren Bewirtschaftungseinheiten erforderlich ist, sollen notwendige Maßnahmen zur Agrarstrukturverbesserungen durchgeführt werden. Das landwirtschaftliche Wegenetz soll an die Erfordernisse einer rationellen Landbewirtschaftung angepasst werden. Weiterhin können Maßnahmen des Naturschutzes sowie für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ermöglicht werden.