Verfahrensgebiet
Das Verfahrensgebiet liegt im Hess. Ried. Das Gebiet umfasst Teile der Gemarkungen Bürstadt, Bobstadt und Riedrode im Landkreis Bergstraße. Es besteht aus zwei Teilbereichen, da bereits bereinigte Gebiete aus dem Altverfahren Bürstadt (§ 87) nur im erforderlichen Umfang zugezogen wurden.
Der östliche Teil des Verfahrensgebietes umfasst die landwirtschaftlichen Nutzflächen der Gemarkung Riedrode einschl. einer Waldfläche. Im Süden ist dieser Teilbereich durch die Ortslage Riedrode, im Westen durch die Grenze des Altverfahrens Bürstadt, im Osten und Norden durch die Gemeinden Lorsch und Einhausen begrenzt.
Der westliche Teil des Verfahrensgebietes setzt sich aus den landwirtschaftlichen Nutzflächen der Gemarkung Bobstadt und den zur Umsetzung der Umgehungsstraße unbedingt erforderlichen Flächen aus der Gemarkung Bürstadt. Dieser Teilbereich wird im Westen durch die Gemarkung Hofheim der Stadt Lampertheim, im Norden durch die Gemeindegrenzen Biblis und Einhausen, im Übrigen durch die Grenze des Altverfahrens Bürstadt und die Ortslagen Bürstadt und Bobstadt.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 724 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 600 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1000 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Bürstadt |
Beteiligte Gemarkungen | Bobstadt, Riedrode, Bürstadt |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 74% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 1.615.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden. Hiervon werden 595.045 € durch die Straßenbauverwaltung als Unternehmensträger erbracht. Die auf die Teilnehmergemeinschaft entfallenden Eigenleistungen werden zum Teil von der Stadt Bürstadt übernommen.
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
- den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,
- darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen. Insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und –formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.