Verfahrensgebiet
Die Flurbereinigung Diemelstadt-Ammenhausen umfasst Teile der Gemarkungen Ammenhausen und Dehausen. Es grenzt im Norden an die Gemarkung Diemelstadt-Rhoden, im Osten und Süden an die Stadt Volkmarsen (Ortsteile Hörle und Herbsen) sowie im Westen an die Stadt Bad Arolsen (Ortsteil Schmillinghausen).
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 257 ha |
Anzahl der Beteiligten | 61 |
Anzahl der Flurstücke | 304 |
Beteiligte Stadt | Diemelstadt |
Beteiligte Gemarkungen | Ammenhausen, Dehausen |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziel des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, zur
- Unterstützung der Umsetzung des Renaturierungskonzeptes der Welda, v.a. bei der Anlage von Uferrandstreifen und Trittsteinbiotopen,
- Neugestaltung der Grundstückszuschnitte,
- Auflösung auftretender Landnutzungskonflikte bei der Umsetzung des Renaturierungskonzeptes,
- Verbesserung der Erschließung ländlicher Grundstücke.