Verfahrensgebiet
Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 64 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 277 Ordnungsnummern |
Anzahl der Flurstücke | ca. 649 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Dillenburg |
Beteiligte Gemarkungen | Dillenburg, Nanzenbach |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sachlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Da die Ausführungskosten im Verfahren Nanzenbach voraussichtlich ausschließlich durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht werden, wird der Unternehmensträger (hier Stadt Dillenburg) den Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft tragen.
Der Flächenbedarf für das neue Wege- und Gewässernetz sowie für die landschaftsgestaltenden Anlagen wird von der Stadt Dillenburg aufgebracht.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Anlass des Flurbereinigungsverfahrens ist der Bau eines kombinierten Rad-/Wirtschaftsweges zwischen Dillenburg und Nanzenbach sowie die Ausweisung von Uferrandstreifen am Gewässer Nanzenbach. Solche Maßnahmen unterbrechen vorhandene ländliche Strukturen und beanspruchen landwirtschaftliche Grundstücke. Zur Realisierung der geplanten Maßnahmen ist daher ein umfangreicher Grunderwerb der beanspruchten Flächen und eine Neuordnung der übrigen Flächen erforderlich.
Daneben sind noch weitere Ziele angedacht. Es soll eine erstmalige Erschließung aller liegenden Grundstücke erfolgen, die fehlende Parzellierung des Nanzenbachs soll geschaffen, die landwirtschaftlichen Flächen sollen zukunftsfähig gestaltet, kleinparzellierte Eigentumsstruktur soll aufgelöst, vorhandene Wege sollen verbessert, Maßnahmen der Landschaftspflege zur Erhaltung der Kulturlandschaft, Landnutzungskonflikte sollen aufgelöst und die Eigentums- und Rechtsverhältnisse sollen neu geregelt und neugeordnet werden.