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Ehrenberg-Grumbach

Ehrenberg ist eine Gemeinde im Landkreis Fulda.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 299 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 299 ha
Anzahl der Beteiligten 41
Beteiligte Gemeinde/Stadt Ehrenberg, Gersfeld
Beteiligte Gemarkungen Reulbach, Wüstensachsen, Obernhausen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  1. die Existenz von landwirtschaftlichen Betrieben in höheren Lagen der Rhön und die damit verbundene Erhaltung der Kulturlandschaft Rhön unter besonderer Berücksichtigung der Lage im Biosphärenreservat Rhön durch die Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen zu sichern, 
  2. notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Ufersicherung der Fließgewässer durchzuführen,
  3. notwendige Maßnahmen zur Förderung der Landschaftspflege und des Naturschutzes durchzuführen
  4. und eine erforderliche Neuordnung des Grundbesitzes durchzuführen.

Die Hinzuziehung weiterer Grundstücke im 1. Änderungsbeschluss war notwendig, um eine sachgerechte Erschließung und die Durchführung von Naturschutzmaßnahmen zu ermöglichen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 1999/2000
Anordnungsbeschluss 28.08.2000
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 07.12.2000
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 21.10.2004
Feststellung der Wertermittlung entfällt (mit Planbekanntgabe)
Abfindungswunschtermin 2005
Abfindungsvereinbarung 2005/2006
Allgemeiner Besitzübergang 27.03.2006
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 04.04.2012
Eintritt des neuen Rechtszustandes 03.09.2012
Berichtigung der öffentlichen Bücher 27.09.2012
Schlussfeststellung 16.12.2014

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