Autobahn mit Brücke im Hintergrund

Eichenzell-A66

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst Teile mehrerer Gemarkungen südlich von Eichenzell.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 321 ha.

Verfahrensdaten

Übersicht der Verfahrensdaten
VerfahrensartUnternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 321 ha
Anzahl der Beteiligtenca. 76
Anzahl der Flurstücke285
Beteiligte Gemeinde/StadtEichenzell
Beteiligte GemarkungenEichenzell, Kerzell, Löschenrod und Welkers

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • den durch das Bauvorhaben entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen,
  • Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu vermeiden, bzw. zu beseitigen,
  • agrarstrukturelle Verbesserungsmaßnahmen im Verfahren durchzuführen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Übersicht des Verfahrensablaufs
Einleitende Informationen1998/1999
Anordnungsbeschluss19.05.1999
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft25.08.1999
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplanentfällt
Feststellung der Wertermittlung05.09.2014
Abfindungswunschtermin2014/2015
Abfindungsvereinbarung2015
Allgemeiner Besitzübergang01.07.2015
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes08.08.2018
Eintritt des neuen Rechtszustandes01.11.2018
Berichtigung der öffentlichen BücherNovember 2018
Schlussfeststellung06.12.2022

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