Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
UF 1217
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 321 ha.
Verfahrensart | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 321 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 76 |
Anzahl der Flurstücke | 285 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Eichenzell |
Beteiligte Gemarkungen | Eichenzell, Kerzell, Löschenrod und Welkers |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Einleitende Informationen | 1998/1999 |
Anordnungsbeschluss | 19.05.1999 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 25.08.1999 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | entfällt |
Feststellung der Wertermittlung | 05.09.2014 |
Abfindungswunschtermin | 2014/2015 |
Abfindungsvereinbarung | 2015 |
Allgemeiner Besitzübergang | 01.07.2015 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 08.08.2018 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 01.11.2018 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | November 2018 |
Schlussfeststellung | 06.12.2022 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Fulda