Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 1200 ha. Eine detaillierte Gebietskarte finden Sie unter "Downloads".
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 1200 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 1369 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Einhausen und Biblis |
Beteiligte Gemarkungen | Biblis, Klein-Hausen, Groß-Hausen |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe. Ist ein Unternehmensträger beteiligt (hier Gewässerverband Bergstraße), werden die Kosten von diesem durch Zahlung einer Verfahrenskostenpauschale je ha der anrechenbaren Fläche getragen.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger tragen.
Für Maßnahmen die unabhängig vom Vorhaben des Unternehmensträgers durchgeführt werden beteiligen sich die öffentlichen Hände in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen.
Ziele des Verfahrens
Ziel und Zweck des Flurbereinigungsverfahrens ist die Flächenbereitstellung für die Sanierung der kommunalen Rheinflügeldeiche an der Weschnitz einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie für die Umsetzung des Maßnahmenprogramms Hessen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Durch das Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG soll der durch das Vorhaben entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt und damit wirtschaftliche Nachteile für einzelne Betroffene verringert werden. Die erheblichen landeskulturellen Schäden, insbesondere die Durchschneidung des landwirtschaftlichen Wegenetzes sowie landwirtschaftlicher Grundstücke soll durch Maßnahmen zur Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes beseitigt oder möglichst minimiert werden.
Darüber hinaus sollen im erforderlichen Umfang Landnutzungskonflikte aufgelöst und Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung ermöglicht werden. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung sowie zum Biotopverbund angestrebt.