Feldweg durch Weinberg

Eltville - Erbach

Eltville ist die größte Stadt im Rheingau, Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Eine detaillierte Karte sowie eine Teilgebietsübersicht finden Sie im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 315 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 435 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke ca. 2.050
Beteiligte Gemeinde/Stadt Eltville
Beteiligte Gemarkungen Erbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Teilnehmergemeinschaft und der Stadt Eltville übernommen.
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von ca. 8.436.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • erhebliche Mängel in der Wasserwirtschaft insbesondere durch bodenerosionshindernde Anlagen und Maßnahmen einschließlich der Neugestaltung des Wegenetzes, der Schaffung neuer Vorfluter und sonstiger abflusshemmender Anlagen und Maßnahmen zu beseitigen,
  • die mangelnde Erschließung durch ein modernes unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gestaltendes Wegenetzes zur Verbesserung der Bewirtschaftung der Weinbergsflächen unter Berücksichtigung der besonderen Landschaftsstrukturen zu ersetzen,
  • bodenordnerische Maßnahmen zur Absicherung ungeregelter Rechtsverhältnisse durchzuführen,
  • Mängel in der Landschaftspflege durch Sicherung und Schaffung einer Biotopvernetzung unter Berücksichtigung von Schonbereichen mit schutzwürdigen Pflanzen und Tieren sowie Schaffung von landschaftsgestaltenden Anlagen zu beseitigen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Flurbereinigungsbeschluss

01.03.1991

1. Änderungsbeschluss (Teilungsbeschluss) 26.05.2003
2. Änderungsbeschluss 21.09.2011
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 20.08.1997
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 01.11.2000
1. Änderung Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 11.11.2022
Feststellung der Wertermittlung (Boden)* 25.11.2003
Abfindungswunschtermin** ab 2004
Abfindungsvereinbarung** ab 2004
Allgemeiner Besitzübergang (vorläufige Besitzeinweisung)** ab 2005
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Abgabe der Unterlagen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung  

* Die Wertermittlungsfeststellung wird getrennt nach Boden (gesamtes Verfahrensgebiet, siehe Downloadbereich) und Rebaufwuchs (teilgebietsweise) durchgeführt.
** Die Abfindungswunschtermine, die Abfindungsvereinbarungen sowie die vorläufigen Besitzeinweisungen erfolgen teilgebietsweise.

Downloads

Verfahrensleitung

Bastian Balzer
Telefon:+49(611) 535 - 6230
E-Mail: bastian.balzer@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Dirk Hentschel
Telefon: +49(611)535-6238
E-Mail: dirk.hentschel@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Eltville-Erbach
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11

65552 Limburg a. d. Lahn

Vorsitzender:
Herr Johannes Weritz
Eberbacher Straße 90-94

65346 Eltville-Erbach

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