Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
F 1430
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Eine detaillierte Karte sowie eine Teilgebietsübersicht finden Sie im Downloadbereich.
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 50 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 650 Eigentümer/Erbengemeinschaften |
Anzahl der Flurstücke | alter Bestand ca. 890, neuer Bestand ca.760 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Eltville |
Beteiligte Gemarkungen | Erbach |
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Stadt Eltville und der Teilnehmergemeinschaft übernommen. Der Kostenanteil der Beteiligten für Messgehilfen und Vermarkungsmaterial wird auf ca. 52 € je Hofreite kalkuliert.
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 128.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Anordnungsbeschluss | x |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | x |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | x |
Feststellung der Wertermittlung | x |
Abfindungswunschtermin | x |
Abfindungsvereinbarung | x |
Vorläufige Besitzeinweisung | entfällt |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | x |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | x |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | x |
Schlussfeststellung | x |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Telefon
Berner Str. 11
65552 Limburg a. d. Lahn