Verfahrensgebiet
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Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 484 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 310 Eigentümer/Erbengemeinschaften |
Anzahl der Flurstücke | alter Bestand ca. 2270, neuer Bestand ca. 1220 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Eltville am Rhein, Oestrich-Winkel |
Beteiligte Gemarkungen | Hattenheim, Erbach, Oestrich |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 86,7 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Teilnehmergemeinschaft sowie der Stadt Eltville übernommen.
Von Teilnehmern in der Ortslage ist für jedes Hofraumgrundstück ein Flurbereinigungsbeitrag von 50 € gemäß Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Eltville am Rhein und Beschluss des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft zu zahlen.
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von ca. 10.440.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- erhebliche Mängel in der Wegeführung und Vorflutregelung zu beseitigen,
- die unwirtschaftlich geformten Flurstücke und die mangelnde Erschließung durch ein modernes unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gestaltete Flureinteilung zu ersetzen,
- die aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammenden Grundlagen des Katasters auch in der Ortslage zu erneuern.