Weg durch Weinberg

Eltville - Rauenthal

Eltville ist die größte Stadt im Rheingau, Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen.

Verfahrensgebiet

Eine detaillierte Karte finden Sie im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 210 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 480 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke ca. 2.490
Beteiligte Gemeinde/Stadt Eltville
Beteiligte Gemarkungen Eltville, Rauenthal

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.

Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Teilnehmergemeinschaft übernommen.

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 5.265.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die erheblichen Mängel in der Wegeführung und der Vorflutregelung zu beseitigen,
  • die mangelhafte Erschließung der Grundstücke durch eine moderne unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu gestaltende Flurstückseinteilung zu ersetzen, 
  • die aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammenden Grundlagen des Liegenschaftskatasters zu erneuern.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 15.04.2002
1. Änderungsbeschluss 01.11.2009
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 11.09.2002
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 17.09.2007
1. Änderung Wege- und Gewässerplan 14.09.2009
2. Änderung Wege- und Gewässerplan 03.06.2013
3. Änderung Wege- und Gewässerplan 09.01.2018
Feststellung der Wertermittlung (Boden)* 03.09.2009
Abfindungswunschtermin** ab 2010
Abfindungsvereinbarung** ab 2010
Vorläufige Besitzeinweisung** ab 2011
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung  

* Die Wertermittlungsfeststellung wird getrennt nach Boden (gesamtes Verfahrensgebiet, siehe Downloadbereich) und Rebaufwuchs (teilgebietsweise) durchgeführt.
** Die Abfindungswunschtermine, die Abfindungsvereinbarungen sowie die vorläufigen Besitzeinweisungen erfolgen teilgebietsweise.

Verfahrensleitung

Christian Schmitt
Telefon: +49(611)535-6240
E-Mail: christian.schmitt@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Alexander Korn
Telefon: +49(611)535-6276
E-Mail: alexander.korn@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Eltville - Rauenthal
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11

65552 Limburg a. d. Lahn

Vorsitzender:
Herr Stefan Seyffardt
Wiesweg 86

65343 Eltville am Rhein
Telefon +49(6123)70 14 25

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