Befestigter Weg durch Weinberg

Eltville - Sonnenberg

Eltville ist die größte Stadt im Rheingau, Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Eine detaillierte Karte finden Sie im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 260 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 320 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke ca. 1.350
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Eltville, Gemeinde Walluf
Beteiligte Gemarkungen Eltville, Oberwalluf

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.

Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Teilnehmergemeinschaft und der Stadt Eltville übernommen.

In diesem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 5.245.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wurde aus folgenden Gründen eingeleitet:

  • In der Entwicklungsplanung zum Eltviller-Sonnenberg haben sich erhebliche Mängel im Bereich der Vorflutregelung gezeigt, die ohne die Durchführung von baulichen Maßnahmen und gleichzeitiger Ordnung des Grundbesitzes nicht beseitigt werden können.
  • Viele Grundstücke weisen Mängel in der Form und der Erschließung auf, eine an moderne Bewirtschaftungsmethoden orientierte Bewirtschaftung kann ohne Bodenordnung nicht erreicht werden.
  • Die Nachweise des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters stammen zum größten Teil noch aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und werden den heutigen Anforderungen nicht gerecht.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss24.04.1997
1. Änderungsbeschluss28.08.2009
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft19.01.1994
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan18.09.2002
1. Änderung Wege- und Gewässerplan27.04.2004
2. Änderung Wege- und Gewässerplan04.04.2008
3. Änderung Wege- und Gewässerplan21.05.2012
4. Änderung Wege- und Gewässerplan20.09.2016
Feststellung der Wertermittlung (Boden)*20.01.2003
Feststellung der Änderung der Wertermittlung (Boden)* zum 1. Änderungsbeschluss23.08.2010
Feststellung der Änderung der Wertermittlung (Boden)* für Teile der Flur 23 Gemarkung Eltville18.01.2017
Feststellung der Änderung der Wertermittlung (Boden)* Bereich Steinheimer Hof19.06.2017
Feststellung der Änderung der Wertermittlung (Boden)* für Teile der Flur 17 Gemarkung Eltville12.02.2020
Abfindungswunschtermin**2003 - 2019
Abfindungsvereinbarung**2003 - 2020
Vorläufige Besitzeinweisung**2004 - 2020
Vorläufige Besitzeinweisung Teilgebiet 117.02.2004
Vorläufige Besitzeinweisung Teilgebiet 208.03.2005
Vorläufige Besitzeinweisung Teilgebiet 324.03.2006
Vorläufige Besitzeinweisung Teilgebiet 4 und 5 teilweise22.02.2008
Vorläufige Besitzeinweisung Teilgebiet 5 teilweise02.10.2008
Vorläufige Besitzeinweisung Teilgebiet 622.02.2011
Vorläufige Besitzeinweisung Teilgebiet 930.04.2012
Vorläufige Besitzeinweisung Teilgebiet 7 teilweise08.11.2017
Vorläufige Besitzeinweisung Teilgebiet 7 teilweise und 804.03.2020
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Berichtigung der öffentlichen Bücher 
Schlussfeststellung 

* Die Wertermittlungsfeststellung wird getrennt nach Boden (gesamtes Verfahrensgebiet, siehe Downloadbereich) und Rebaufwuchs (teilgebietsweise) durchgeführt.
** Die Abfindungswunschtermine, die Abfindungsvereinbarungen sowie die vorläufigen Besitzeinweisungen erfolgen teilgebietsweise.

Downloads

Verfahrensleitung

Christian Schmitt
Telefon: +49(611)535-6240
E-Mail: christian.schmitt@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Alexander Korn
Telefon: +49(611)535-6276
E-Mail: alexander.korn@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Eltville-Sonnenberg
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11

65552 Limburg a. d. Lahn

Vorsitzender:
Herr Adam Hulbert
Waldstraße 26

65399 Kiedrich

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