Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
F 977
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Frankenberg liegt zwischen dem Burgwald im Süden und der Breiten Struth im Nordwesten an der Einmündung der Nemphe in die Eder, in welche nördlich der Stadt bei Schreufa auch die Nuhne fließt. Das nächstgelegene Oberzentrum ist die Universitätsstadt Marburg.
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 1508 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 866 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 3358 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Frankenberg, Gemeinde Burgwald |
Beteiligte Gemarkungen | Frankenberg, Bottendorf, Ellershausen, Friedrichshausen, Geismar, Schreufa, Viermünden |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 2.330.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Frankenberg und der Gemeinde Bottendorf und den betroffenen Jagdgenossenschaften übernommen.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Anordnungsbeschluss | 20.03.1991 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 16.06.1992 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 22.12.1998/13.06.2003 |
Feststellung der Wertermittlung | 12.05.2006 |
Abfindungswunschtermin | 2006 - 2007 |
Abfindungsvereinbarung | 2007 - 2008 |
Allgemeiner Besitzübergang | 05.06.2008 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 09.02.2017 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 29.12.2017 |
Grundbuchberichtigung | 17.04.2023 |
Schlussfeststellung | 17.10.2023 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Korbach
Telefon
Medebacher Landstraße 27
34497 Korbach