Eine Straße führt in einem Bogen durch Felder

Frankenberg I

Landkreis Waldeck-Frankenberg

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Frankenberg liegt zwischen dem Burgwald im Süden und der Breiten Struth im Nordwesten an der Einmündung der Nemphe in die Eder, in welche nördlich der Stadt bei Schreufa auch die Nuhne fließt. Das nächstgelegene Oberzentrum ist die Universitätsstadt Marburg.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 1508 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 866
Anzahl der Flurstücke ca. 3358
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Frankenberg, Gemeinde Burgwald
Beteiligte Gemarkungen Frankenberg, Bottendorf, Ellershausen, Friedrichshausen, Geismar, Schreufa, Viermünden

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 2.330.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Frankenberg und der Gemeinde Bottendorf und den betroffenen Jagdgenossenschaften übernommen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 20.03.1991
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 16.06.1992
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 22.12.1998/13.06.2003
Feststellung der Wertermittlung 12.05.2006
Abfindungswunschtermin 2006 - 2007
Abfindungsvereinbarung 2007 - 2008
Allgemeiner Besitzübergang 05.06.2008
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 09.02.2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes 29.12.2017
Grundbuchberichtigung 17.04.2023
Schlussfeststellung 17.10.2023

Schlagworte zum Thema