Verfahrensgebiet
Die Flurbereinigung Frankenberg-Rengershausen umfasst Teile der Gemarkungen Rengershausen und Hommershausen (Stadt Frankenberg (Eder)) sowie Neukirchen (Gemeinde Lichtenfels). Das Verfahrensgebiet ist aus der Gebietskarte ersichtlich (siehe Downloads).
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | 441 ha |
Anzahl der Beteiligten | 285 |
Anzahl der Flurstücke | 928 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Frankenberg (Eder), Lichtenfels |
Beteiligte Gemarkungen |
Rengershausen, Hommershausen, Neukirchen, Wangershausen |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, zur
- Förderung der Landentwicklung und der allgemeinen Landeskultur- insbesondere die naturnahe Entwicklung der Nuhne,
- Auflösung auftretender Landnutzungskonflikte bei der Umsetzung des Renaturierungskonzeptes,
- Verbesserung der Agrarstruktur – insbesondere der Grundstücksgrößen und der Grundstückszuschnitte