Verfahrensgebiet
Die Gemarkung Fechenheim befindet sich im Osten der kreisfreien Stadt Frankfurt und wird im Süden durch den Main abgegrenzt, an dem einige neue Auen geplant sind.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | 80 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 150 |
Anzahl der Flurstücke | 979 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Frankfurt am Main |
Beteiligte Gemarkungen | Fechenheim |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um folgende Maßnahmen zu ermöglichen:
- Umsetzung der Planungen der Stadt Frankfurt zur naturnahen Entwicklung des Gebietes im Fechenheimer Mainbogen. (Fachplan Landschaft)
- Beseitigung landeskultureller Nachteile
- Auflösung von Landnutzungskonflikten.
Die Flurbereinigung ist Voraussetzung für die Umsetzung des „Fachplanes Landschaft“, einer Synthese aus dem „Landschaftsplan Fechenheimer Mainbogen“ von 1996 und der Maßnahme „Flutmulde“ aus der 2009 im Zuge der EU-Wasserrahmenrichtlinien erstellten Voruntersuchung „Gewässerökologische Strukturverbesserung am Main in Frankfurt“ sowie des daraus ausgewählten und 2013 plangenehmigten 1. Maßnahmenbündels.
Der „Fachplan Landschaft“ sieht die Entwicklung einer naturnahen Landschaft mit typischem Auencharakter im Fechenheimer Mainbogen vor. Neben großen Verbesserungen für die Gewässerökologie und die Biodiversität entsteht durch das Vorhaben ein Naturerlebnisraum mit hohem Freizeitwert für die Frankfurter Bevölkerung.
Aus landeskultureller Sicht ist eine Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Grundstücken bei gleichzeitiger Anpassung des ländlichen Wegenetzes dringend erforderlich. Durch eine entsprechende Neuordnung und Neugestaltung der Flächen im Flurbereinigungsgebiet erfolgen neben der Verbesserung der naturnahen Entwicklung des Flurbereinigungsgebietes langfristig eine Verbesserung der Agrarstruktur sowie die Auflösung der entlang des Gewässers entstandenen Landnutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz sowie Wasserwirtschaft.