Feld mit Hochhäusern am Horizont

Frankfurt-Fechenheim Mainbogen

Die Gemarkung Fechenheim befindet sich im Osten der kreisfreien Stadt Frankfurt und wird im Süden durch den Main abgegrenzt, an dem einige neue Auen geplant sind.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Die Gemarkung Fechenheim befindet sich im Osten der kreisfreien Stadt Frankfurt und wird im Süden durch den Main abgegrenzt, an dem einige neue Auen geplant sind.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße 80 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 150
Anzahl der Flurstücke 979
Beteiligte Gemeinde/Stadt Frankfurt am Main
Beteiligte Gemarkungen Fechenheim

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um folgende Maßnahmen zu ermöglichen:

  • Umsetzung der Planungen der Stadt Frankfurt zur naturnahen Entwicklung des Gebietes im Fechenheimer Mainbogen. (Fachplan Landschaft)
  • Beseitigung landeskultureller Nachteile
  • Auflösung von Landnutzungskonflikten.

Die Flurbereinigung ist Voraussetzung für die Umsetzung des „Fachplanes Landschaft“, einer Synthese aus dem „Landschaftsplan Fechenheimer Mainbogen“ von 1996 und der Maßnahme „Flutmulde“ aus der 2009 im Zuge der EU-Wasserrahmenrichtlinien erstellten Voruntersuchung „Gewässerökologische Strukturverbesserung am Main in Frankfurt“ sowie des daraus ausgewählten und 2013 plangenehmigten 1. Maßnahmenbündels.
Der „Fachplan Landschaft“ sieht die Entwicklung einer naturnahen Landschaft mit typischem Auencharakter im Fechenheimer Mainbogen vor. Neben großen Verbesserungen für die Gewässerökologie und die Biodiversität entsteht durch das Vorhaben ein Naturerlebnisraum mit hohem Freizeitwert für die Frankfurter Bevölkerung.

Aus landeskultureller Sicht ist eine Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Grundstücken bei gleichzeitiger Anpassung des ländlichen Wegenetzes dringend erforderlich. Durch eine entsprechende Neuordnung und Neugestaltung der Flächen im Flurbereinigungsgebiet erfolgen neben der Verbesserung der naturnahen Entwicklung des Flurbereinigungsgebietes langfristig eine Verbesserung der Agrarstruktur sowie die Auflösung der entlang des Gewässers entstandenen Landnutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz sowie Wasserwirtschaft.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Flurbereinigungsbeschluss 03.12.2015
1. Änderungsbeschluss 09.02.2018
2. Änderungsbeschluss 27.09.2019
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 08.03.2016
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung  

Verfahrensleitung

Matthias Höhn
Telefon: +49 (611) 535-7303
E-Mail: matthias.hoehn@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Mirko Brandner
Telefon: +49 (611) 535-7244
E-Mail: mirko.brandner@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Frankfurt-Fechenheim Mainbogen
c/o Amt für Bodenmanagement Büdingen
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen

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