Verfahrensgebiet
Das Verfahrensgebiet umfasst weite Teile der Gemarkung Unterliederbach am westlichen Rand der Stadt Frankfurt. Westlich wird das Gebiet durch die Regionalbahn und östlich durch das Main-Taunus-Zentrum eingebettet. Aus nordwestlicher in südöstlicher Richtung durchläuft der ökologisch aufzuwertende Liederbach das Gebiet. Umliegenden Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich und zum Teil als private Erholungsflächen genutzt. Die involvierten Grundstücke werden im Flurbereinigungsbeschluss sowie in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 61 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 154 Eigentumsverhältnisse |
Anzahl der Flurstücke | ca. 627 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Frankfurt am Main |
Beteiligte Gemarkungen | Unterliederbach |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Bisher sind keine Ausführungsmaßnahmen vorgesehen. Die für die Durchführung des Verfahrens notwendigen Kosten werden von der Stadt Frankfurt übernommen.
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG wird durchgeführt, um
- Flächen für die Ausweisung eines 10 m breiten Uferrandstreifens an Teilabschnitten des Liederbachs gem. der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bereitzustellen,
- den entstehenden Landnutzungskonflikt zwischen Landwirtschaft und Gewässerschutz zu entschärfen,
- auch anderweitige agrarstrukturelle Mängel zu beseitigen wie z.B. die Zersplitterung der Eigentumsstruktur
- und das Liegenschaftskataster zu erneuern. Um den heutigen Qualitätsanforderungen an das Kataster gerecht zu werden, muss/sollte hier eine Aktualisierung der zum Teil aus dem 50er Jahren stammenden Messungen vorgenommen werden.