Verfahrensgebiet
Das voraussichtliche Zusammenlegungsgebiet besteht aus 9 Exklaven, welche zusammen eine Verfahrensgröße von ca. 22 ha ergeben.
Z 2655
Das voraussichtliche Zusammenlegungsgebiet besteht aus 9 Exklaven, welche zusammen eine Verfahrensgröße von ca. 22 ha ergeben.
Anhörungstermin | 24.06.2025 |
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Flurbereinigungsbeschluss | - |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | - |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | - |
Feststellung der Wertermittlung | - |
Abfindungswunschtermin | - |
Abfindungsvereinbarung | - |
Allgemeiner Besitzübergang | - |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | - |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | - |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | - |
Schlussfeststellung |
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Telefon
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)
Edith Bußmann-Erler
Telefon: +49(611)535-2227
E-Mail:
edith.bussmann-erler@hvbg.hessen.de
Anna Koller
Telefon: +49(611)535-2146
E-Mail:
anna.koller@hvbg.hessen.de