Verfahrensgebiet
Das Verfahrensgebiet umfasst weite Teile der Gemarkungen Nieder-Seemen und Mittel-Seemen, sowie den südlichen Teil der Gemarkung Ober-Seemen. Aus nördlicher Richtung verläuft der Seemenbach, der nach europäischer Wasserrahmenrichtlinie renaturiert werden soll, durch das Verfahrensgebiet. Südlich angrenzend befindet sich die Gemeinde Kefenrod. Die Landschaft ist sowohl durch Acker- und Grünlandnutzung geprägt. Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 237 Hektar. Das Flurbereinigungsverfahren wurde am 07.07.2020 durch die Stadt Gedern (Magistratsbeschluss) beantragt.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 237 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 90 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 298 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Gedern |
Beteiligte Gemarkungen | Ober-Seemen, Mittel-Seemen, Nieder-Seemen |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation. Hierunter verstehen sich Kosten für Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen zum Beispiel für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger (hier die Gemeinde Kefenrod) finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die gegebenenfalls darüberhinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um Maßnahmen der Landentwicklung umzusetzen. So soll das Verfahren neben der Lösung von Landnutzungskonflikten sowie der Verbesserung der Agrarstruktur auch der naturnahen Entwicklung des Seemenbachs sowie der Beseitigung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur dienen.
In den Gemarkungen Ober-, Mittel- und Ober-Seemen liegt zersplitterter Grundbesitz vor. Zur Verbesserung der Agrarstruktur können Eigentums- und Bewirtschaftungsflächen neu geordnet, zu größeren Bewirtschaftungseinheiten zusammengelegt und die Grundstückszuschnitte optimiert werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit weitere Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse (z. B. Viehtränken, Maschinenhallen, Ruhebänke, mobile Weidezäune, etc.) umzusetzen.
Im Zuge des Verfahrens soll auch die Bereitstellung von Fläche am Seemenbach zur Ausweisung des Uferrandstreifens erfolgen, sodass für die Gemeinde die Voraussetzungen zur Realisierung von Renaturierungsmaßnahmen geschaffen werden.