Blick über Wiese mit Bäumen am Rand

Gelnhausen-Hailer II

Hailer ist ein Stadtteil der Stadt Gelnhausen und liegt im mittleren Teil des Main-Kinzig-Kreises.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Hailer ist ein Stadtteil der Stadt Gelnhausen und liegt im mittleren Teil des Main-Kinzig-Kreises. Die Gemarkung ist im Norden durch das breite Kinzigtal und im Süden, wo sich das Verfahrensgebiet befindet durch hügelige Ausläufer vom Spessart geprägt.
Das Verfahren befindet sich in der Gemarkung Hailer und hat eine Gesamtgröße von ca. 34 Hektar.

Verfahrensdaten

Verfahrensart

Flurbereinigung nach § 86 FlurbG

Verfahrensgröße

ca. 34 ha

Anzahl der Beteiligten

ca. 4

Anzahl der Flurstücke

ca. 28

Beteiligte Gemeinde/Stadt

Stadt Gelnhausen

Beteiligte Gemarkungen

Hailer

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist insbesondere die Verlegung der vorhandenen Zufahrtsstraße zum Abfallwirtschaftszentrum Gelnhausen-Hailer, um infolge der sich intensivierenden landwirtschaftlichen und gewerblichen Nutzung durch größere Maschinen und Fahrzeuge, die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Darüber hinaus soll eine Behebung bzw. Verminderung der sich daraus ergebenden nachteiligen Folgen für die Landeskultur sowie der Erhalt und die Wiederherstellung ökologisch wertvoller Landschaftselemente erfolgen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Flurbereinigungsbeschluss 18.04.2012
1. Änderungsbeschluss 18.10.2012
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 22.06.2012
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 07.03.2014
Feststellung der Wertermittlung 25.10.2017
Abfindungswunschtermin Juni 2015
Abfindungsvereinbarung Juni 2015
Allgemeiner Besitzübergang 29.07.2015
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 25.10.2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes 28.12.2017
Berichtigung der öffentlichen Bücher 22.01.2018
Schlussfeststellung 30.04.2018

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