Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
VF 2037
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Hailer ist ein Stadtteil der Stadt Gelnhausen und liegt im mittleren Teil des Main-Kinzig-Kreises. Die Gemarkung ist im Norden durch das breite Kinzigtal und im Süden, wo sich das Verfahrensgebiet befindet durch hügelige Ausläufer vom Spessart geprägt.
Das Verfahren befindet sich in der Gemarkung Hailer und hat eine Gesamtgröße von ca. 34 Hektar.
Verfahrensart |
Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße |
ca. 34 ha |
Anzahl der Beteiligten |
ca. 4 |
Anzahl der Flurstücke |
ca. 28 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt |
Stadt Gelnhausen |
Beteiligte Gemarkungen |
Hailer |
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist insbesondere die Verlegung der vorhandenen Zufahrtsstraße zum Abfallwirtschaftszentrum Gelnhausen-Hailer, um infolge der sich intensivierenden landwirtschaftlichen und gewerblichen Nutzung durch größere Maschinen und Fahrzeuge, die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Darüber hinaus soll eine Behebung bzw. Verminderung der sich daraus ergebenden nachteiligen Folgen für die Landeskultur sowie der Erhalt und die Wiederherstellung ökologisch wertvoller Landschaftselemente erfolgen.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Flurbereinigungsbeschluss | 18.04.2012 |
1. Änderungsbeschluss | 18.10.2012 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 22.06.2012 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 07.03.2014 |
Feststellung der Wertermittlung | 25.10.2017 |
Abfindungswunschtermin | Juni 2015 |
Abfindungsvereinbarung | Juni 2015 |
Allgemeiner Besitzübergang | 29.07.2015 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 25.10.2017 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 28.12.2017 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 22.01.2018 |
Schlussfeststellung | 30.04.2018 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Büdingen
Telefon
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen