Blick über Wiese auf ein Brückenbauwerk

Gießen-Kleebach

Der Kleebach ist ein etwa 27 km langer linksseitiger Zufluss der Lahn in Hessen.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Siehe Kurzinfo.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 45 ha
Anzahl der Beteiligten 46 Ordnungsnummern
Anzahl der Flurstücke 101
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gießen
Beteiligte Gemarkungen Allendorf/Lahn, Lützellinden

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden. Der Maßnahmenträger hat hierfür Fördermittel im Rahmen des Programms „Naturnahe Gewässer“ erhalten.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • vom Wasserverband Kleebach angekaufte Flächen umzulegen
    • in den Staubereich,
    • in ökologische Maßnahmenbereiche,
  • die restlichen Verfahrensflächen nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten neu zu ordnen,
  • Landnutzungskonflikte aufzulösen,
  • Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu beseitigen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 07.08.2000
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 07.09.2005
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan entfällt
Feststellung der Wertermittlung 09.11.2007
Abfindungswunschtermin 2005
Abfindungsvereinbarung 2005
Allgemeiner Besitzübergang 19.12.2005
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 25.10.2007
Eintritt des neuen Rechtszustandes 11.09.2008
Berichtigung der öffentlichen Bücher 2009
Schlussfeststellung 17.06.2016

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