Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 837 ha.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 837 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 230 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1377 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinde Grebenhain |
Beteiligte Gemarkungen | Crainfeld, Bermuthshain, Bannerod, Heisters, Nieder-Mos, Vaitshain |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 2.515.616,97 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Gemeinde Grebenhain und der Jagdgenossenschaft übernommen.
Ziele des Verfahrens
- Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft durch Schaffung von großen Grundstücken als möglichst große Bewirtschaftungseinheiten
- Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landesentwicklung
- Neugestaltung des landwirtschaftlichen Wegenetzes durch bessere Anpassung an die Geländeform
- Naturnahe Gestaltung der Fließgewässer durch Ausweisung von Uferrandstreifen
- Flurgliedernde und gewässerbegleitende Gehölzpflanzungen
- Sicherung von ökologisch wertvollen Biotopen