Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsgebiet liegt im Regierungsbezirk Darmstadt und umfasst Teile der Gemarkungen Dornheim, Leeheim und Wolfskehlen.
Das Verfahrensgebiet ist in der Gebietsübersichtskarte dargestellt.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Verfahren nach § 87 FlurbG in Verbindung mit § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße | 458 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 250 |
Anzahl der Flurstücke | 611 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Groß-Gerau, Stadt Riedstadt |
Beteiligte Gemarkungen | Berkach, Dornheim, Leeheim, Wolfskehlen |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Anfallende Kosten, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, sind von dem Unternehmensträger zu tragen.
Ausführungskosten, die unabhängig vom Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht werden, werden zum einen durch die Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften und zum anderen durch Zuschüsse der Europäischen Union (EU) gefördert. Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten.
Ziele des Verfahrens
Ziel und Zweck des Flurbereinigungsverfahrens ist einerseits die Verteilung des durch den Bau der Ortsumgehung Dornheim B 44 verursachten Landverlust auf einen möglichst großen Kreis von Eigentümern. Andererseits sollen landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgeführt werden, die die Nachteile für die allgemeine Landeskultur vermeiden bzw. minimieren.
Darüber hinaus sollen möglichst große Eigentums-und Bewirtschaftungsstrukturen sowie Gemeinschaftsanlagen zur Verbesserung der Wirtschaftsbetriebe geschaffen und das landwirtschaftliche Wegenetz an die Anforderungen der modernen Landwirtschaft angepasst werden. Zusätzlich werden Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege angestrebt.