Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
UF 1767
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 750 ha.
Verfahrensart | Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | 750 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 800 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1600 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Groß-Rohrheim, Biblis |
Beteiligte Gemarkungen | Groß-Rohrheim, Biblis |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Gutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
In Groß-Rohrheim beträgt der allgemeine Fördersatz 68 %.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens Groß-Rohrheim B 44 ergeben sich zusammengefasst aus dem Flurbereinigungsbeschluss:
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Einleitende Informationen | 18.06.2008 |
Flurbereinigungsbeschluss | 06.08.2008 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 20.11.2008 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 26.02.2010 |
Feststellung der Wertermittlung | 02.12.2013 |
Vorläufige Besitzzuweisung | 15.12.2015 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 24.10.2018 |
Ausführungsanordnung | 12.11.2018 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes (gemäß Ausführungsanordnung) | 18.12.2018 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher, Katasterberichtigungsunterlagen | 18.12.2018 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher,Grundbuchberichtigungsunterlagen | 02.04.2019 |
Schlussfeststellung | 13.12.2021 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Telefon
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim